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FG München Urteil v. - 9 K 1991/02

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1

Betriebsausgabenabzug für eine für Kanzleizwecke benutze Wohnung eines Steuerberaters

Leitsatz

Nutzt ein Steueberater seine Wohnung für Kanzleizwecke und empfängt er seine Mandanten im Wohnzimmer, so scheitert ein anteiliger Betriebsausgabenabzug der Mietkosten grundsätzlich am Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG. Für einen zusätzlich zur regulären Miete gezahlten Zuschlag für die „gewerbliche” Nutzung der Wohnung greift § 12 Nr. 1 EStG jedoch nicht ein.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 686 Nr. 18
UAAAB-10617

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 23.07.2003 - 9 K 1991/02

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