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Finanzgericht München Beschluss v. - 8 V 2872/02 EFG 2003 S. 31

Gesetze: EStG 1990 § 5 Abs. 4a, EStG 1997 § 5 Abs. 4a, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Aussetzung der Vollziehung

Rückstellungen für Mietgarantie und Zinsgarantie als Drohverlustrückstellungen

Rückstellung für Miet- und Zinsgarantie als Drohverlustrückstellungen § 5 Abs. 4a EStG

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass aufgrund selbständiger gegenseitiger Verträge über Mietgarantie und Zinsgarantie keine Rückstellung in der Steuerbilanz gebildet werden darf, da § 5 Abs. 4a EStG einer Rückstellungsbildung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften entgegensteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 31
EFG 2003 S. 31 Nr. 1
KÖSDI 2003 S. 13596 Nr. 2
OAAAB-10577

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Finanzgericht München, Beschluss v. 21.08.2002 - 8 V 2872/02

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