Einlage eines im Privatvermögen konkretisierten
Bodenschatzes in Gewerbebetrieb
Absetzung für
Substanzverringerung.
Einkommensteuer 1980
Leitsatz
1. Ein im Privatvermögen des
Steuerpflichtigen entstandenes Wirtschaftsgut Bodenschatz kann von diesem
nachträglich in ein Betriebsvermögen eingelegt werden.
2. Unabhängig davon, ob nur das
Wirtschaftsgut „Bodenschatz„ allein oder dieses mit dem
anteiligen Grundstück zusammen als einheitliches Wirtschaftsgut eingelegt
wird, ist – entgegen
,
BStBl. II 1994, 846 – eine Absetzung
für Substanzverringerung mit dem Einlagewert als
Abschreibungsbemessungsgrundlage dem Grunde nach möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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