Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten als
Werbungskosten eines Arbeitnehmers mit mehreren regelmäßigen
Arbeitsstätten
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Bei einem Arbeitnehmer mit mehreren
regelmäßigen Arbeitsstätten richtet sich der
Werbungskostenabzug der notwendigen Mehraufwendungen für Verpflegung und
der Übernachtungskosten nicht nach Dienstreisegrundsätzen, sondern
nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung. Folglich ist die
zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung der Abzugsmöglichkeit
zu beachten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 641 Nr. 11 EFG 2002 S. 1438 EFG 2002 S. 1438 Nr. 22 MAAAB-10556
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 11.03.2002 - 8 K 2411/00
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