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Finanzgericht München Urteil v. - 8 K 2411/00 EFG 2002 S. 1438

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3

Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten als Werbungskosten eines Arbeitnehmers mit mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Bei einem Arbeitnehmer mit mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten richtet sich der Werbungskostenabzug der notwendigen Mehraufwendungen für Verpflegung und der Übernachtungskosten nicht nach Dienstreisegrundsätzen, sondern nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung. Folglich ist die zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung der Abzugsmöglichkeit zu beachten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 641 Nr. 11
EFG 2002 S. 1438
EFG 2002 S. 1438 Nr. 22
MAAAB-10556

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Finanzgericht München, Urteil v. 11.03.2002 - 8 K 2411/00

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