Steuerliche Anerkennung der vorzeitigen Ablösung einer
Verbindlichkeit zur Vermeidung ihrer Qualifikation als gewerbesteuerliche
Dauerschuld
Gewerbesteuermessbetrag 1992 als Rechtsnachfolger
der A. GmbH
Leitsatz
Eine Gestaltung, nach der ein
Steuerpflichtiger zur Vermeidung der gewerbesteuerlichen Qualifikation als
Dauerschuld eine Verbindlichkeit vorzeitig – vor Ablauf eines Jahres
– ablöst, ist nicht rechtsmissbräuchlich, auch wenn die
Befreiung von den betreffenden Wechselverbindlichkeiten nicht durch Leistung an
die Gläubiger, sondern durch eine Schuldübernahme seitens einer Bank
erfolgt. Dieser Weg zur Erreichung einer Schuldbefreiung ist gesetzlich
ausdrücklich vorgesehen und daher nicht unangemessen. Er führt auch
gewerbesteuerlich zu keinem anderen Ergebnis als die Ablösung der
Verbindlichkeit durch Leistung direkt an den Gläubiger.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 419 Nr. 7 EFG 2003 S. 373 EFG 2003 S. 373 Nr. 6 INF 2003 S. 129 Nr. 4 KÖSDI 2003 S. 13704 Nr. 5 MAAAB-10530
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 28.10.2002 - 7 K 570/01
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