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Finanzgericht München Urteil v. - 7 K 570/01 EFG 2003 S. 373

Gesetze: GewStG 1991 § 8 Nr. 1, AO 1977 § 42

Steuerliche Anerkennung der vorzeitigen Ablösung einer Verbindlichkeit zur Vermeidung ihrer Qualifikation als gewerbesteuerliche Dauerschuld

Gewerbesteuermessbetrag 1992 als Rechtsnachfolger der A. GmbH

Leitsatz

Eine Gestaltung, nach der ein Steuerpflichtiger zur Vermeidung der gewerbesteuerlichen Qualifikation als Dauerschuld eine Verbindlichkeit vorzeitig – vor Ablauf eines Jahres – ablöst, ist nicht rechtsmissbräuchlich, auch wenn die Befreiung von den betreffenden Wechselverbindlichkeiten nicht durch Leistung an die Gläubiger, sondern durch eine Schuldübernahme seitens einer Bank erfolgt. Dieser Weg zur Erreichung einer Schuldbefreiung ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und daher nicht unangemessen. Er führt auch gewerbesteuerlich zu keinem anderen Ergebnis als die Ablösung der Verbindlichkeit durch Leistung direkt an den Gläubiger.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 419 Nr. 7
EFG 2003 S. 373
EFG 2003 S. 373 Nr. 6
INF 2003 S. 129 Nr. 4
KÖSDI 2003 S. 13704 Nr. 5
MAAAB-10530

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Finanzgericht München, Urteil v. 28.10.2002 - 7 K 570/01

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