Abfindung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
1. Ist bei einer Kapitalgesellschaft mit mehreren Geschäftsführern das Verhältnis eines Geschäftsführers zu den übrigen zerrüttet
und eine Schädigung der Gesellschaft zu befürchten, liegt es im Interesse der Gesellschaft, sich von diesem Geschäftsführer
zu trennen. Die sofortige Auflösung des Geschäftsführungervertrages kann dann auch grundsätzlich die Zahlung einer Abfindung
rechtfertigen.
2. Die Höhe dieser Abfindung wird ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter danach bemessen, ob und ggfs. in welcher
Höhe vertragliche Ansprüche dem Geschäftsführer im Falle einer Kündigung des Anstellungsvertrages zustehen.
3. Eine Gewinnminderung kann in der Form einer verhinderten Vermögensmehrung auch darin gesehen werden, dass eine Kapitalgesellschaft
aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, es unterlässt, eine Forderung gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer
einzuklagen und ggf. zu vollstrecken.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 590 Nr. 11 SAAAB-10515
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