Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen
Altersversorgung über eine Unterstützungskasse
Körperschaftsteuer 1995 und 1996
Feststellung des
verwendbaren Eigenkapitals zum und
Gewerbesteuermessbetrag 1995 und 1996
Leitsatz
Zuwendungen einer GmbH an eine
Unterstützungskasse können, soweit sie zu einer Überversorgung
führen, weil die betriebliche Altersversorgung (einschließlich der
Sozialversicherungsrente und der Direktversicherung) stichtagsbezogen mehr als
75 v.H. der Aktivlöhne beträgt, gemäß § 4d EStG nicht
als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 836 Nr. 14 EFG 2003 S. 1150 EFG 2003 S. 1150 Nr. 16 EAAAB-10511
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