Zur Hinzurechnung von Pachtzinsen (§ 8 Nr. 7 GewStG) im
Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass im Rahmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung bei der Betriebs-GmbH die
anteiligen Pachtzinsen an die Besitz-KG, die keine eigene gewerbliche
Tätigkeit ausübt, mangels Vorliegens einer gewerbesteuerlichen
Organschaft gemäß § 8 Nr. 7 GewStG hinzuzurechnen sind. Die
Hinzurechnung verstößt bei summarischer Betrachtung auch nicht gegen
Gemeinschaftsrecht.