Weiterleitung der einer GmbH zugewendeten
Auslands-Incentive-Reise an die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer
als einzige Arbeitnehmer
Weitergabe von Reisen – an
Gesellschafter – Geschäftsführer
Körperschaftsteuer 1997
Feststellung des
verwendbaren Eigenkapitals zum
Gewerbesteuermessbetrag 1997
Zerlegung des einheitlichen
Gewerbesteuermessbetrags 1997
Leitsatz
1. Vertreibt eine GmbH mit zwei
Gesellschafter-Geschäftsführern ohne weiteres Personal die Produkte
eines bestimmten Unternehmens, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung
vor, wenn das Unternehmen eine Incentive-Reise nach Malta veranstaltet, der
GmbH dabei zwei Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt und von ihr
an die Geschäftsführer weitergeleitet werden.
2. Werden durch die Teilnahme der
Gesellschafter-Geschäftsführer ausschließlich betriebliche
Zwecke verfolgt, liegt auf der Ebene der GmbH kein Zufluss eines geldwerten
Vorteils vor. Sollten (auch) allgemeintouristische Zwecke verfolgt worden sein,
so tritt bei der GmbH infolge des als Betriebseinnahme zu erfassenden Werts der
Reiseleistungen eine Gewinnerhöhung ein, die aber in der selben
juristischen Sekunde durch die als Betriebsausgabe zu behandelnde Weiterleitung
der Reise neutralisiert wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1122 EFG 2002 S. 1122 Nr. 17 BAAAB-10483
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 14.05.2002 - 6 K 776/01
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