Zur (phasengleichen) Aktivierung von Ansprüchen auf
Genussrechtsvergütungen
Körperschaftsteuer
1994
Leitsatz
Erhält ein Genussscheininhaber
jährlich einen festen Prozentsatz vom Nennbetrag seiner Genussscheine
vergütet und fällt die erst nach Ablauf des Geschäftsjahres
fällig werdende Vergütung nur bei der Feststellung eines Jahres
Verlustes bei der Emittentin der Genussscheine aus, so dass aufgrund der
Besonderheiten des Streitfalls, nämlich einer Bank als Emittentin, weder
die Entstehung des Vergütungsanspruchs schon am Bilanzstichtag des
abgelaufenen Jahres noch die künftige Auskehrung nach Eintritt der
Fälligkeit im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses
zweifelhaft ist, hat die Aktivierung des nicht risikobehafteten
Vergütungsanspruchs bereits am Bilanzstichtag des Entstehungsjahres und
nicht erst nach der formellen Feststellung des in diesem Jahr erwirtschafteten
Gewinns der Emittentin zu erfolgen.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1010 Nr. 16 EFG 2002 S. 604 EFG 2002 S. 604 Nr. 10 UAAAB-10455
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Finanzgericht München, Urteil v. 11.12.2001 - 6 K 3656/98
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