Ankauf von know-how als verdeckte
Gewinnausschüttung
Körperschaftsteuer 1994, 1995,
1996, 1997
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum
, , u.
Gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum
und
Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995,
1996 u. 1997
Leitsatz
Wechseln Arbeitnehmer eines
Einzelunternehmers im Wege des Betriebsübergangs (§ 613a
BGB) zu einer GmbH, deren
Gesellschafter-Geschäftsführer der bisherige Einzelunternehmer war,
so sind Vergütungen, die die GmbH an das Einzelunternehmen für die
Ausbildung der Arbeitnehmer zahlt, als verdeckte Gewinnausschüttungen zu
beurteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAB-10419
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 12.06.2001 - 6 V 2960/00
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