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Finanzgericht München Beschluss v. - 6 V 2960/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, BGB § 613a

Ankauf von know-how als verdeckte Gewinnausschüttung

Körperschaftsteuer 1994, 1995, 1996, 1997

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum , , u.

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum und

Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995, 1996 u. 1997

Leitsatz

Wechseln Arbeitnehmer eines Einzelunternehmers im Wege des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) zu einer GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer der bisherige Einzelunternehmer war, so sind Vergütungen, die die GmbH an das Einzelunternehmen für die Ausbildung der Arbeitnehmer zahlt, als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-10419

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Beschluss v. 12.06.2001 - 6 V 2960/00

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