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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 920/00

Gesetze: EStG § 9, EStG § 12, HGB § 255 Abs. 2

Abgrenzung Instandhaltungsaufwendungen zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand

Leitsatz

Nicht sofort abzugsfähiger anschaffungsnaher Herstellungsaufwand kann durch eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes erreicht werden.

Wann eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes vorliegt, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.

Maßstab dafür ist ausschließlich der Zustand des Gebäudes im Erwerbszeitpunkt.

Wesentlich ist, dass über eine zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird.

Fundstelle(n):
KAAAB-10415

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 23.04.2002 - 6 K 920/00

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