1. Auch bei der Einkunftsart
„selbständige Arbeit„ ist eine Gewinnerzielungsabsicht
Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerrechtlich relevanten
Tätigkeit.
2. Bei einer Rechtsanwältin
spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie ihre
Rechtsanwaltstätigkeit in der Absicht betreibt, Gewinne zu erzielen.
Dieser Anscheinsbeweis kann vom FA entkräftet werden. Hier:
Entkräftung des Anscheinsbeweises durch das FA mit dem Hinweis auf
verschwindend geringe Einnahmen der Rechtsanwältin, den damit verbundenen
reduzierten Arbeitsaufwand, anderweitig zur Verfügung stehende finanzielle
Mittel, ihre soziale Einstellung und das mit dem Beruf verbundene
Sozialprestige.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 983 EFG 2002 S. 983 Nr. 15 GAAAB-10370
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 10.11.1999 - 5 K 944/97
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