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FG München Beschluss v. - 4 V 4804/99 EFG 2000 S. 1265

Gesetze: ErbStG 1997 § 23BewG 1991 § 148 i.d.F. vom FGO § 69 Abs 3

Wegfall des Wahlrechts nach § 23 ErbStG für Erbbauzinsen

Leitsatz

An der Rechtmäßigkeit eines Erbschaftsteuerbescheides bestehen keine ernstlichen Zweifel, wenn das Bestehen eines Wahlrechts nach § 23 Abs. 1 ErbStG 1997 für die Besteuerung eines Erbbauzinsanspruchs abgelehnt wird, weil dessen Bewertung nach der Neuregelung des § 148 BewG zum (JStG 1997 vom ) nicht mehr mit dem Kapitalwert erfolgt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1265
NAAAB-10346

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FG München, Beschluss v. 18.07.2000 - 4 V 4804/99

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