Schätzung des Wertes von inländischen GmbH-Anteilen,
die gegen junge US-Aktien sofort getauscht wurden, bei der
Schenkungsteuer
Vollziehungsaussetzung gegen
Sicherheitsleistung
Leitsatz
Werden geschenkte GmbH-Anteile gegen
junge US-Aktien getauscht, so ist deren gemeiner Wert gemäß §
11 Abs. 2 Satz 1 BewG anzusetzen. Rückwirkende Kursveränderungen
bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Wegen der noch nicht
zugelassenen Aktien ist ein Abschlag von 10% angebracht.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 251 EFG 2003 S. 251 Nr. 4 VAAAB-10326
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 13.09.2002 - 4 V 137/02
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