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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 814/00 EFG 2002 S. 868

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 7 Buchst. a

Kraftfahzeusteuerbefreiung für selbstfahrenden Futtermischwagen

„Sonderfahrzeug„ i. S. des § 3 Nr. 7 KraftStG

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Ein selbstfahrender Futtermischwagen mit Silofräse (sog. Monofeeder Combi) ist als land- und forstwirtschaftliches Sonderfahrzeug gemäß § 3 Nr. 7 Buchstabe a KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 868
EFG 2002 S. 868 Nr. 13
RAAAB-10323

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Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 4 K 814/00

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