Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis
bei Vorläufigerklärung des Steuerbescheids in vollem Umfang
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage, falls während des
Klageverfahrens FA Steuerbescheid wegen Verfassungsmäßigkeit
für vorläufig erklärt, § 165 Abs. 1 Nr. 2 AO
Schenkungsteuer
Leitsatz
Hat das FA während eines
Klageverfahrens (betreffend die Verfassungsmäßigkeit der
rückwirkenden Anwendung des ErbStG in der Fassung des JStG 1997 vom 20.
Dezember 1996 auf in 1996 verwirklichte Sachverhalte) den angefochtenen
Steuerbescheid wegen der Bedenken des BFH gegen die grundsätzliche
Verfassungsmäßigkeit des ErbStG 1997 in vollem Umfang nach §
165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO 1977 für vorläufig erklärt, so ist
die Klage nicht nach § 74 FGO auszusetzen, sondern – ohne eine
Erklärung der Erledigung der Hauptsache – mangels
Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig abzuweisen (gegen
BFH-Rechtsprechung).
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 506 EFG 2003 S. 506 Nr. 8 INF 2003 S. 166 Nr. 5 PAAAB-10302
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 04.12.2002 - 4 K 4985/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.