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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 4037/00 EFG 2002 S. 1497

Gesetze: BewG § 68

Abgrenzung Gebäude

Betriebsvorrichtung bei einer Lagerhalle

Leitsatz

Eine zum Lagern von Ton bestimmte, allseits offene Halle ist ein Gebäude.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1497
EFG 2002 S. 1497 Nr. 23
JAAAB-10262

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Finanzgericht München, Urteil v. 10.07.2002 - 4 K 4037/00

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