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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 2570/99 EFG 2002 S. 852

Gesetze: ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 17

Steuerfreie Zuwendung an ausländischen Staat gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG 1974 i.d.F. vor Inkrafttreten des StÄndG 1992

Erbschaftsteuer

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung der Zweckwidmung durch den Erblasser i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG 1974 vor dem Inkrafttreten des StÄndG 1992 sind neben dem Wortlaut des Testaments auch Umstände außerhalb des Testaments heranzuziehen.

2. Zur Sicherstellung der Verwendung einer an einen ausländischen Staat (hier: Israel) getätigten Zuwendung zu den nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG 1974 begünstigten Zwecken.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 852
EFG 2002 S. 852 Nr. 13
UAAAB-10215

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Finanzgericht München, Urteil v. 13.03.2002 - 4 K 2570/99

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