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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 2419/99 EFG 2002 S. 500

Gesetze: KraftStG § 3 Abs. 1, KraftStG § 3 Abs. 2, KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 33b, EStDV § 65, AO 1977 § 171 Abs. 10

Beginn der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3a KraftStG

Versorgungsamtliche Feststellung des Schwerbehindertenstatus als Gundlagenbescheid

§ 3 a KraftStG – Beginn der Steuerbefreiung

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung nach § 3a KraftStG ist nicht kalenderjährlich, sondern erst ab dem Tag, der im Schwerbehindertenausweis als erster Geltungstag angegeben ist, zu gewähren.

2. Bei der versorgungsamtlichen Feststellung des Schwerbehindertenstatus handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO, der auch die Feststellung betrifft, ab welchem Tag das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis „a.G.” gilt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 500
EFG 2002 S. 500 Nr. 8
QAAAB-10212

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Finanzgericht München, Urteil v. 28.11.2001 - 4 K 2419/99

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