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Finanzgericht München Urteil v. - 3 K 1693/99

Gesetze: KN Unterposition 2106 1090 KN Unterposition 2202 1000

Tarifierung einer zuckersirupartigen, aromatischen Flüssigkeit

Widerruf von verbindlichen Zolltarifauskünften

Leitsatz

Zubereitungen in Form einer wässrigen Lösung, bestehend aus 84 % Wasser, ca. 16 % Zucker, 0,5 % Zitronensäure und Aromastoffen, sind nicht als Getränke in die Unterposition 2202 1000, sondern als Zwischenerzeugnis für die Lebensmittelindustrie in die Unterposition 2106 1090 der Lombinierten Nomenklatur einzureihen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-10092

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 29.11.2000 - 3 K 1693/99

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