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Finanzgericht München Urteil v. - 3 K 1693/99

Gesetze: KN Unterposition 2106 1090 KN Unterposition 2202 1000

Tarifierung einer zuckersirupartigen, aromatischen Flüssigkeit

Widerruf von verbindlichen Zolltarifauskünften

Leitsatz

Zubereitungen in Form einer wässrigen Lösung, bestehend aus 84 % Wasser, ca. 16 % Zucker, 0,5 % Zitronensäure und Aromastoffen, sind nicht als Getränke in die Unterposition 2202 1000, sondern als Zwischenerzeugnis für die Lebensmittelindustrie in die Unterposition 2106 1090 der Lombinierten Nomenklatur einzureihen.

Fundstelle(n):
UAAAB-10092

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 29.11.2000 - 3 K 1693/99

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