Keine ermäßigte Besteuerung der Abfindung einer
Arbeitnehemererfindung, die auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande
kam
Leitsatz
Ist streitig, ob die Übertragung
einer Arbeitnehmererfindung auf den ehemaligen Arbeitnehmer wirksam ist, bietet
der ehemalige Arbeitgeber an, die bisherige fortlaufende Vergütung der
Arbeitnehmererfindung fortzusetzen und beharrt der Arbeitnehmer aber auf
Übertragung seiner Erfindung bzw. auf Zahlung einer Entschädigung
für die Nichtübertragung, ist die Abfindung der Arbeitnehmererfindung
auf Betreiben des Arbeitnehmers zu Stande gekommen, wenn die Übertragung
der Arbeitnehmererfindung unwirksam war.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 544 EFG 2003 S. 544 Nr. 8 YAAAB-10056
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Finanzgericht München, Urteil v. 10.12.2002 - 2 K 4442/01
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