Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen
Eltern und Kindern nur bei eindeutiger Trennung der Haushalte
Einkommensteuer 1999
Solidaritätszuschlag
1999
Leitsatz
Ein Mietverhältnis zwischen
Eltern und Kindern ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn es dem zwischen
fremden Dritten üblicher entspricht. Diese Voraussetzung ist nicht
erfüllt im Falle der Vermietung einzelner Räume ohne Kochgelegenheit,
die vor der Hauptwohnung baulich nicht getrennt und nur über einen
gemeinsamen Eingang durch eine gemeinsam zu benutzende Diele zu erreichen sind.
Eine Vermietung dieser Räumlichkeiten an fremde Dritte wäre
ausgeschlossen.
Vermietung einzelner Räume
steuerlich nur anzuerkennen, wenn eindeutige Trennung vom Haushalt der
Eltern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1531 EFG 2002 S. 1531 Nr. 23 QAAAB-10037
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 18.07.2002 - 2 K 161/02
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