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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2182/94 EFG 2003 S. 721

Gesetze: AO 1977 § 190, GewStG § 2 Abs. 2 S. 2, KStG § 14 Nr. 1, KStG § 14 Nr. 2

Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft

Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung im gewerbesteuerlichen Organkreis

Vertrauensschutz bei einer von der Rechtsprechung zunächst nicht behandelten Rechtsfrage

Übermaßbesteuerung bei steuerlicher Fehleinschätzung

Leitsatz

1. Vertrauensschutz zugunsten eines Steuerpflichtigen heißt nicht, dass eine für ihn günstige Interpretation einer gesetzlichen Regelung, die bis zu einem betimmten Zeitpunkt von Verwaltung und Rechtsprechung nicht im Einzelnen in Frage gestellt wurde, eine verlässliche Grundlage für eigene Dispositionen des Steuerpflichtigen sein kann.

2. Besteht Streit darüber, welcher Gemeinde der Gewerbesteuermessbetrag zusteht, so entscheidet die Finanzbehörde auf Antrag durch Zuteilungsbescheid (§ 190 AO 1977). Eine unzutreffende Hebeberechtigung einer Gemeinde kann nicht im Rechtstreit über den Gewerbesteuermessbescheid geltend gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 721
EFG 2003 S. 721 Nr. 10
BAAAB-10029

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Finanzgericht München, Urteil v. 18.09.2001 - 6 K 2182/94

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