Keine Kürzung des Vorwegabzugs für
Vorsorgeaufwendungen zwei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
trotz Zusage einer Altersversorgung
Kürzung des
Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen zweier
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH,
§ 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2
EStG
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
Der Vorwegabzug für
Vorsorgeaufwendungen ist für zwei zu je 50 % beteiligte
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit gleichgerichteten
Interessen nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m.
§ 10 c Abs. 3 Nr. 2
EStG zu kürzen, wenn diese ihnen eine
Altersversorgung zugesagt hat. Das gilt auch, wenn die GmbH
Lebensversicherungen zu Gunsten der Gesellschafter-Geschäftsführer
abgeschlossen hat, dafür jeweils gleich hohe, als Betriebsausgaben geltend
gemachte Einzahlungen auf die Lebensversicherungen geleistet hat, sich aber
aufgrund des unterschiedlichen Lebensalters für die beiden
Geschäftsführer unterschiedlich hohe Ansprüche ergeben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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