Rückwirkende Änderung im Kraftfahrzeugsteuerbescheid
bei fehlerhafter Einstufung der Fahrzeugart
Rückwirkende
Änderung im KraftSt-Bescheid bei fehlerhafter Einstufung der
Fahrzeugart
Kraftfahrzeugsteuer
Leitsatz
1. Eine rückwirkende
Änderung der Einstufung eines sog. Pick-Up-Fahrzeugs als LKW in einen PKW
ist zulässig, sofern die Zulassung des Fahrzeugs vor Mitte 1999 erfolgte,
weil erst ab diesem Zeitpunkt die FA in der Lage waren, von vornherein die
Eigenschaft eines Kfz als LKW anhand er Typenbezeichnung zu erkennen.
2. Eine Verpflichtung des FA, nach
Ergehen der ersten Urteile zu Pick-Up-Fahrzeugen bzw. sofort nach Bekanntwerden
der neuen Tatsachen im August 1999 Ermittlungen wegen der Fahrzeugart
vorzunehmen bestand und besteht für das FA nicht. Wann das FA eine
Änderung vornimmt, steht in seinem Ermessen. Wartet es zu lange, so
schützt der Eintritt der Festsetzungsverjährung den Steuerpflichtigen
vor zu weit reichender Rückwirkung.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1064 EFG 2003 S. 1064 Nr. 15 RAAAB-09958
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