Nachweispflicht eines Anwalts hinsichtlich behaupteter
Treuhandverhältnisse im Zusammenhang mit Einkünften aus
Kapitalvermögen
Spekulationsgewinne
Kapitaleinkünfte eines Anwalts – Nachweis eines
Treuhandverhältnisses
1 %-Regelung für private
Kfz-Nutzung ohne Fahrtenbuch
Spekulationsgewinne nach
BFH-Vorlage an BVerfG
Einkommensteuer 1997 und 1998
Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 1997 und 1998
Zinsen zur Einkommensteuer 1997 und 1998
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass sich der Kontoinhaber hinsichtlich aufgedeckter
ausländischer Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht erfolgreich
auf das Vorliegen von Treuhandverhältnissen berufen kann, wenn er die
Benennung der Treugeber unter Hinweis auf sein ihm als Rechtsanwalt zustehendes
Auskunftsverweigerungsrecht verweiget.
2. Eine Aussetzung der Vollziehung
von Einkommensteuerbescheiden, soweit darin Steuern auf Spekulationsgewinne
festgesetzt sind, aufgrund der Vorlage des Bundesfinanzhofs an das
Bundesverfassungsgericht (Az. IX R 62/99 vom , DB 2002, 2354) kommt
nicht in Betracht. Gerade angesichts der intensiven Überprüfung des
als verfassungswidrig angesehenen § 23 EStG im Gesetzentwurf zum
Steuervergünstigungsabbaugesetz ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass das
Bundesverfassungsgericht die Norm rückwirkend für alle offenen
Fälle für verfassungswidrig erklären wird.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 438 OAAAB-09946
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Finanzgericht München, Beschluss v. 02.12.2002 - 1 V 2055/02, 1 V 2091/02
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