Nichtberücksichtigung eines Betriebsprüfungs-Berichts bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als offenbare Unrichtigkeit
Leitsatz
Hat das FA bei Ehegatten mit eigenen Betrieben für den gleichen Prüfungszeitraum Betriebsprüfungen durchgeführt und hebt
die zuständige Veranlagungsstelle nach Eingang des --nicht zu Steuernachzahlungen oder -erstattungen führenden-- Prüfungsberichts
für den Betrieb Ehefau den Vorbehalt der Nachprüfung in allen Steuerbescheiden der Ehegatten auf, so können die Bescheide
beim Eingang des -zu Mehrsteuern führenden- Prüfungsberichts für den Betrieb des Ehemanns nach § 129 AO geändert werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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