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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4048/01 EFG 2003 S. 521

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 181EStG 1997 § 12 Nr. 1 S. 2 EStG 1997 § 4 Abs. 5 Nr. 2EStG 1997 § 9 Abs. 5

Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

1. Ausschließlich beruflich veranlasste Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers können auch dann Werbungkosten sein, wenn sein Gehalt nicht erfolgsabhängig ist.

2. Die berufliche Veranlassung der Bewirtung muss durch die vorgesehenen Eintragungen in den Bewirtungsbeleg nachvollziehbar und glaubhaft sein, sie ist allerdings nicht allein durch einen formell ordnungsgemäß ausgefüllten Bewirtungsbeleg bereits nachgewiesen.

3. Bestehen an der beruflichen Veranlassung geltend gemachter Bewirtungsaufwendungen angesichts der gesamten Umstände des Einzelfalles Zweifel genereller und grundlegender Art, kommt auch die steuerliche Anerkennung eines Teils der Aufwendungen im Schätzungswege nicht in Betracht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 521
EFG 2003 S. 521 Nr. 8
INF 2003 S. 207 Nr. 6
QAAAB-09902

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Finanzgericht München, Urteil v. 11.12.2002 - 1 K 4048/01

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