Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für
Nachzahlungszinsen
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Der Wegfall des
Sonderausgabenabzugs für nach § 233a AO 1977 anfallende Zinsen auf
Steuernachforderungen durch die zum wirkende Streichung des § 10
Abs. 1 Nr. 5 EStG im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 ist verfassungsrechtlich
unbedenklich (Ausführungen zum verfassungsrechtlichen
Rückwirkungsverbot).
2. Der Einwand, dass die Festsetzung
der Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer der Jahre 1993 und 1995
erst in 1999 erfolgt und dies auf einer verzögerten Veranlagung des FA
beruht, ist im Verfahren gegen den Zinsbescheid statt im Einspruchsverfahren
gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 geltend zu machen, in dem die
Nachzahlungszinsen wegen der Änderung des § 10 Abs. 1 EStG durch das
StEntlG 1999/2000/2002 nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden
können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1032 EFG 2002 S. 1032 Nr. 16 BAAAB-09878
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 10.04.2002 - 1 K 3075/01
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