Sachliche Verflechtung und
notwendiges Betriebsvermögen im Rahmen der Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Mit der Überlassung eines der Fabrikation dienenden
Gebäudes wird in der Regel eine wesentliche Betriebsgrundlage zur
Verfügung gestellt, die im Rahmen der Betriebsaufspaltung zu einer
sachlichen Verflechtung führt.
2. Dem notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind
auch die -einzelnen-- Räume des ansonsten der Fabrikation der
Betriebsgesellschaft dienenden Gebäudes zuzurechnen, die von einer
ausschließlich für die Betriebsgesellschaft tätig werdenden
Firma unentgeltlich genutzt werden.
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