Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von
Darlehensverträgen vereinbarten Aktienoptionen
Entgelt
für die Veräußerung der Optionsrechte an Dritte als
Arbeitslohn
Einkommensteuer 1999
Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Räumt ein Arbeitgeber in
Zusammenhang mit der Gewährung eines niedrig verzinslichen Darlehens ein
nicht handelbares Recht zur Wandelung des Darlehens in Aktien ein, fließt
der geldwerte Vorteil im Unterschied zu Wandelschuldverschreibungen erst durch
Ausübung des Optionsrechts zu.
2. Wird ein Teil der Optionsrechte
nicht ausgeübt, sondern nach Ablauf der Sperrfrist an Dritte
veräußert, ist das daraus bezogene Entgelt den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 718 Nr. 12 EFG 2003 S. 619 EFG 2003 S. 619 Nr. 9 KÖSDI 2003 S. 13748 Nr. 6 WAAAB-09845
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