Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus
Gewerbebetrieb
Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Übt ein Arbeitnehmer
nebenberuflich nachhaltig ein Gewerbe (hier: die Erstellung und Vermarktung
elektronischer Stadtführer) aus, welches sich als gewerblich ausnutzbare
Geschäftsidee darstellt, kann nicht von vornherein (ex ante) auf eine
Untauglichkeit des Gewerbes zur Gewinnerzielung geschlossen werden, weil der
Steuerpflichtige subjektiv nicht die optimalen Fähigkeiten zur Umsetzung
der Geschäftsidee aufweist oder aber der gewerblichen Betätigung
nicht die gesamte Arbeitskraft widmen kann (Dienstvertrag und Dissertation).
2. Ausführungen zur
Unterscheidung zwischen der ex ante- und der ex post-Betrachtung bei der
Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 453 EFG 2002 S. 453 Nr. 8 BAAAB-09813
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 21.12.2001 - 15 V 2659/01
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