Eigenheimzulage für die Herstellung einer (neuen)
Wohnung
Eigenheimzulage ab 1998
Leitsatz
Selbst wenn der für umfangreiche
Umbaumaßnahmen angefallene Aufwand zuzüglich der Eigenleistungen des
Bauherren den Wert der Altbausubstanz des Gebäudes übersteigt, ist
nur dann von der Herstellung einer (neuen) Wohnung auszugehen, wenn sich dies
aus dem Umfang der innenarchitektonischen Umgestaltung der Raumverteilung und
vor allem aus der bautechnischen Veränderung des äußeren wie
inneren Erscheinungsbildes des neu entstandenen Gesamtgebäudes ergibt.
Fundstelle(n): AAAAB-09809
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 29.11.2002 - 15 K 5278/99
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