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Finanzgericht München Urteil v. - 14 K 770/01 EFG 2002 S. 1557

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1, UStG 1993 § 3 Abs. 9

Entschädigung für Aufgabe des Testamentsvolltreckeramtes nicht umsatzsteuerpflichtig

Umsatzsteuer 1995 (Untätigkeitsklage)

Leitsatz

Eine als Entschädigung bzw. Schadenersatz für den Verlust aufgrund vorzeitiger Beendigung der Testamentsvollstreckung und den Entgang der auf die Dauer der Testamentsvollstreckung entfallenden Honorare bezeichnete Abstandssumme ist kein Entgelt für eine erbrachte Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 9 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1557
EFG 2002 S. 1557 Nr. 23
CAAAB-09788

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Finanzgericht München, Urteil v. 27.06.2002 - 14 K 770/01

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