Zustellung des Bescheids an den Steuerpflichtigen
persönlich nach vorheriger umfangreicher Tätigkeit eines
Bevollmächtigten unwirksam
Zustellung eines
Haftungsbescheides an den Steuerpflichtigen persönlich auch ohne Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht des Vertreters unwirksam, wenn letzterer dem FA
seine Bestellung angezeigt und dieses darauf hin den gesamten Schriftverkehr
mit dem Vertreter geführt hat
1. Die Zustellung eines
Haftungsbescheides an den Steuerpflichtigen persönlich ist auch ohne
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Bevollmächtigten unwirksam, wenn
der Bevollmächtigte im vorhergehenden Haftungsprüfungsverfahren seine
Beauftragung durch den Steuerpflichtigen mitgeteilt, den gesamten umfangreichen
Schriftverkehr mit dem FA geführt hat und keine besonderen, für die
spätere Zustellung des Bescheids an den Steuerpflichtigen persönlich
sprechenden Gründe ersichtlich sind.
2. Dieser Zustellungsmangel i. S. von
§ 9 Abs. 1 VwZG wird erst dann geheilt -und die Einspruchsfrist läuft
erst dann an–, wenn der Bevollmächtigte den Bescheid
tatsächlich erhalten hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 874 EFG 2002 S. 874 Nr. 14 IAAAB-09786
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 21.03.2002 - 14 K 4784/98
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