1. Eine ausschließlich geschäftsleitende Holdinggesellschaft wird nur dann zum Unternehmer, wenn sie die Dienstleistung der
geschäftsleitenden Tätigkeit gegen Entgelt erbringt. Erfolgt keine Weiterberechnung der erbrachten Leistungen an ihre Tochtergesellschaften,
werden die Dienstleistungen unentgeltlich ausgeführt, was einen Vorsteuerabzug wegen fehlender Unternehmereigenschaft ausschließt
(hier: teilweise Weiterberechnung und damit anteiliger Vorsteuerabzug).
2. Eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich die Geschäfte ihrer Tochtergesellschaften führt, kann mangels der wirtschaftlichen
Eingliederung der Tochtergesellschaften nicht Organträgerin sein.