Aufteilung der Werbungskosten bei Zimmervermietung an Studenten nur während des Wintersemesters
Zusammenhang zwischen Einnahmeerzielungsabsicht und Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Aufhebung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die anteiligen Aufwendungen für Zimmer, die nur für die Wintersemester an Studenten
vermietet sind und außerhalb der Vermietungszeiten dem Eigentümer zur Nutzung zur Verfügung gestanden haben, entsprechend
den für Ferienwohnungen entwickelten Grundsätzen nur anteilig für die Zeit der Vermietung als Werbungskosten abgezogen
werden können.
Fundstelle(n): ZAAAB-09750
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Finanzgericht München, Beschluss v. 20.03.2001 - 13 V 4725/00