Ist bei Aussetzung der Vollziehung
eines Grundlagenbescheids (Hier: gesonderte Feststellung der Einkünfte aus
selbständiger Arbeit) eine Sicherheitsleistung nicht ausgeschlossen
worden, ist darüber bei Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids,
(hier: Einkommensteuerbescheid) zu entscheiden.
Eine Sicherheitsleistung kann
angeordnet werden, wenn die Verwirklichung des Steueranspruchs als
gefährdet erscheint. Das öffentliche Interesse an einer
Sicherheitsleistung entfällt nur, wenn mit Gewissheit oder großer
Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Ausgang
des Rechtsbehelfsverfahrens zu erwarten ist.
Fundstelle(n): BAAAB-09732
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 14.10.2002 - 13 v 3420/02
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