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FG München Urteil v. - 13 V 2750/02

Gesetze: AO § 324 Abs. 1, AO § 324 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 40 Abs. 2

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Arrestanordnung

Aussetzung der Vollziehung in Sachen Arrestanordnung vom

Leitsatz

1. Nach Ablauf der in § 324 Abs. 3 AO vorgesehenen Monatsfrist für die Vollziehung der Arrestanordnung fehlt wegen der ohnehin nicht mehr statthaften Vollziehung für den Antrag auf Ausetzung der Vollziehung das Rechtsschutzinteresse.

2. Eine Aufhebung der Vollziehung kommt nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Werts der erlangten Sicherheit in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-09725

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 01.04.2003 - 13 V 2750/02

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