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FG München Urteil v. - 13 K 4791/99 EFG 2005 S. 1171

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2, EStG § 13

Liebhaberei bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

zur Gewinnerzielungsabsicht eines Nebenerwerbslandwirts

Totalgewinn: Überschuss der stillen Reserven über die laufenden Verluste

gesonderter Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 1993, 1994, 1995

Leitsatz

Einen Nebenerwerbslandwirt ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht abzusprechen, wenn er zwar laufende Verluste erzielt, diese aber die zum voraussichtlichen Aufgabezeitpunkt angewachsenen stillen Reserven unterschreiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1171
EFG 2005 S. 1171 Nr. 15
AAAAB-09647

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FG München, Urteil v. 24.02.2003 - 13 K 4791/99

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