Stiftungsgeschäft und die dadurch begründete Verpflichtung zur Vermögensübertragung
Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Kirchensteuer)
Freiwilligkeit als Voraussetzung des Spendenabzugs nach § 10 b EStG
Einkommensteuer 1992
Leitsatz
Verpflichtet sich der Stifter durch Stiftungsgeschäft zur Übertragung von Vermögensgegenständen auf die Stiftung, so führt
die Erfüllung dieser Verpflichtung durch den Erben nicht zu einer bei ihm abziehbaren Spende, da es an der Freiwilligkeit
fehlt (Fortentwicklung des , BFHE 172, 362, BStBl II 1993, 874). Die beim Erblasser
noch gegebene Freiwilligkeit gehört zu denjenigen höchstpersönlichen Merkmalen, die nicht gemäß §45 AO, §1922 BGB auf den
Erben übergehen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.