Übergabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs an zwei Kinder zu etwa gleichen Teilen als Betriebsaufgabe
Leitsatz
1. Wird ein schon seit Jahren an einen Dritten verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb mit einer Gesamtfläche von ca. 4,7
Hektar etwa zur Hälfte aufgeteilt und durch zwei nur einen Tag auseinander liegende, aufeinander abgestimmte notarielle Verträge
auf zwei erbberechtigte, nicht in der Landwirtschaft tätige Kinder übergeben, so sind die zwei Verträge als einheitlicher
wirtschaftlicher Vorgang zu behandeln, mit der Folge, dass eine Betriebsaufgabe vorliegt.
2. Eine unentgeltliche Betriebsübertragung i.S. von § 7 EStDV scheidet aus, wenn nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
auf (nur) einen Übernehmer übertragen worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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