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FG München Urteil v. - 13 K 2288/00

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 33

Grabpflegekosten als dauernde Last oder außergewöhnliche Belastung

testamentarischer oder vertraglicher Verpflichtungsgrund für dauernde Last

rechtliche oder sittliche Zwangsläufigkeit für außergewöhnliche Belastung.

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Eine sog. Ablösegebühr, die der Steuerpflichtige bezahlt hat, um ein seit 1910 bestehendes Familiengrab angemessen pflegen zu können, ist weder als dauernde Last noch als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Grabpflege weder aus einem testamentarischen oder vertraglichen Verpflichtungsgrund noch aus einer unabdingbaren sittlichen Verpflichtung übernommen wurde, sondern sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken hierzu entschied.

Fundstelle(n):
OAAAB-09544

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 12.03.2003 - 13 K 2288/00

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