Freiberufliche "unterrichtende" Tätigkeit eines "Moderators" bei Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte
Leitsatz
1. Eine unterrichtende und damit freiberufliche Tätigkeit kann auch derjenige ausüben, der den Refereneten in einer Weise
unterstützt, dass er einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung des Lehrstoffes und zum besseren Verständnis desselben leistet.
2. Nicht gewerbesteuerpflichtig ist daher die Tätigkeit eines Moderators bei von Pharmaunternehmen durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen
für Ärzte, wenn er, befähigt durch sein in Gesprächen mit Ärzten erworbenes Fachwissen, u.a. die medizinischen Sachverhalte
durch Visualisierung vermittelt, die Diskussion zusammenfasst und ordnet, aufgeworfene Fragen selbst beantwortet, ab und zu
Kurzreferate hält und damit dafür sorgt, dass der Wissensstoff bei den Zuhörern richtig "ankommt", und darüber hinaus keine
enge Verbindung zuim Vertrieb von Arzneimitteln besteht.