Schätzung des Mietwerts für ein vermietetes und ein eigengenutztes Haus auf einem als Zweifamilienhaus bewerteten Grundstück
Schätzung des Mietwerts für eine vermietete und eine eigengenutzte Wohnung gem. der ortsüblichen Marktmiete
Leitsatz
1. Bei einem der Nutzungswertbesteuerung unterliegenden Zweifamilienhaus mit je einer eigengenutzten bzw. vermieteten
Wohnung ist die ortsübliche Miete nicht z.B. anhand der zufallsbedingten Miete einer einzelnen Wohnung in der Nachbarschaft,
sondern mit der durchschnittlichen Miete zu schätzen, die bei Vermietung der Wohnung unter gewöhnlichen Umständen
und unter Berücksichtigung von Baujahr, Art, Lage, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit am Belegenheitsort zu erzielen
wäre (hier: Bestätigung des von einem Gutachter angesetzen Mittelwerts zwischen veränderten Bestandsmieten und
Neuvermietungspreisen).
2. In einem Zweifamilienhaus mit einer vermieteten Wohnung ist der Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung im Regelfall
in Anlehnung an die vom Fremdmieter gezahlte Miete zu schätzen. Entspricht diese Miete nicht der Marktmiete, so ist
für die Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzen Wohnung jedenfalls bei einem krassen Missverhältnis zwischen
erzielter Miete und Marktmiete von der Marktmiete auszugehen.
Fundstelle(n): BAAAB-09476
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 27.08.2001 - 13 K 102/96
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