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Finanzgericht München Beschluss v. - 12 V 113/02 EFG 2003 S. 149

Gesetze: HGB § 249 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 128 Abs. 3

Zur Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Wartungsaufwand beim Flugzeugleasinggeschäft

Leitsatz

1. Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Bei einem Flugzeugleasinggeschäft kann der Leasinggeber eine Rückstellung dafür bilden, dass er dem zur Wartung des Fluggeräts verpflichteten Leasingnehmer anlässlich des Anfalls von Wartungskosten diejenigen Beträge zur Verfügung stellen muss, die er mit Rücksicht auf künftige Flugzeugchecks zusätzlich zu den Leasingraten vom Leasingnehmer erhalten hat.

2. Zulassung der Revision zur abschließenden Klärung der Frage, ob eine Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuwendungen auch dann zu bilden ist, wenn die zu erwartende Rückzahlung mit einem Kostenereignis in Zusammenhang steht, für das seinerseits keine Rückstellung zulässig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 149
EFG 2003 S. 149 Nr. 3
XAAAB-09473

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Finanzgericht München, Beschluss v. 06.09.2002 - 12 V 113/02

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