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Finanzgericht München Urteil v. - 11 K 938/98

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 22 Nr. 1 S. 1 EStG § 12 Nr. 2

Keine dauernde Last im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung bei paralleler Geldschenkung.

Einkommensteuer 1994 und 1995

Leitsatz

Im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung vereinbarte Versorgungsleistungen können nicht als dauernde Last qualifiziert werden, wenn der Empfänger des Grundstücks gleichzeitig im Wege der Schenkung einen Geldbetrag erhält, aus dem heraus es ihm rechnerisch möglich wäre, die Versorgungsleistungen zu erbringen. Dies gilt selbst dann, wenn die Verwendung des geschenkten Geldbetrages nach dem Willen der Schenker der Zweckbindung zum Erwerb eines weiteren Grundstücks durch den Beschenkten unterliegt.

Fundstelle(n):
QAAAB-09445

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Urteil v. 16.06.1998 - 11 K 938/98

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