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Finanzgericht München  v. - 11 K 903/96

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 7, GewStG § 2 Abs. 1 S. 2

”3-Objekt-Grenze”: gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen

Gewerbesteuermeßbetrag 1981

Leitsatz

1. Bei einer Person, die an mehreren Grundstücksgesellschaftgen beteiligt ist und dem Grundstücksmarkt auch persönlich nahesteht, werden auf die ”3-Objekt-Grenze” nicht nur Grundstücksveräußerungen durch die Person selbst und die Gesellschaften, an denen die Person beteiligt ist, angerechnet.

Berücksichtigt wird auch ein Verkauf von Anteilen an diesen Grundstücksgesellschaften oder das Ausscheiden aus der Grundstücksgesellschaft gegen Entgelt. Und zwar selbst dann, wenn die Gesellschaft, bei der der zu beurteilende Anteil gehalten wird, selbst nur eine vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.

2. In der entgeltlichen Bestellung eines Erbbaurrechts kann ein Zählobjekt i.S.d. ”3-Objekt-Grenze” liegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-09444

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München v. 20.04.1999 - 11 K 903/96

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