”3-Objekt-Grenze”: gewerblicher
Grundstückshandel in Sonderfällen
Gewerbesteuermeßbetrag 1981
Leitsatz
1. Bei einer Person, die an mehreren
Grundstücksgesellschaftgen beteiligt ist und dem Grundstücksmarkt
auch persönlich nahesteht, werden auf die ”3-Objekt-Grenze”
nicht nur Grundstücksveräußerungen durch die Person selbst und
die Gesellschaften, an denen die Person beteiligt ist, angerechnet.
Berücksichtigt wird auch ein
Verkauf von Anteilen an diesen Grundstücksgesellschaften oder das
Ausscheiden aus der Grundstücksgesellschaft gegen Entgelt. Und zwar selbst
dann, wenn die Gesellschaft, bei der der zu beurteilende Anteil gehalten wird,
selbst nur eine vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.
2. In der entgeltlichen Bestellung
eines Erbbaurrechts kann ein Zählobjekt i.S.d.
”3-Objekt-Grenze” liegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.