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Finanzgericht München Urteil v. - 11 K 679/02 EFG 2002 S. 1159

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 S. 4

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei Erwerb einer Immobilie mit einem Sachmangel, der erst nachträglich bekannt wird

Ein bei Kauf einer fertiggestellten Immobilie bereits vorhandener Mangel rechtfertigt auch dann keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, wenn der Mangel dem Käufer erst nachträglich bekannt wird (Anschluss an BStBl. II 1993, 702)

Einkommensteuer 1984 (früheres Az.: 12 K 1496/88)

Leitsatz

Ein bei Kauf einer fertiggestellten Immobilie bereits vorhandener Sachmangel rechtfertigt auch dann keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, wenn der Mangel (hier: keine Nutzung eines als Wohnung ausgestalteten Hobbyraums als selbständige Wohnung) dem Käufer erst nachträglich bekannt wird (Anschluss an , BStBl II 1993, 702).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 5 Nr. 1
EFG 2002 S. 1159
EFG 2002 S. 1159 Nr. 18
WAAAB-09443

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Finanzgericht München, Urteil v. 16.05.2002 - 11 K 679/02

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