Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei
Erwerb einer Immobilie mit einem Sachmangel, der erst nachträglich bekannt
wird
Ein bei Kauf einer fertiggestellten Immobilie bereits
vorhandener Mangel rechtfertigt auch dann keine Absetzung für
außergewöhnliche Abnutzung, wenn der Mangel dem Käufer erst
nachträglich bekannt wird (Anschluss an
BStBl.
II 1993, 702)
Einkommensteuer 1984
(früheres Az.: 12 K 1496/88)
Leitsatz
Ein bei Kauf einer fertiggestellten
Immobilie bereits vorhandener Sachmangel rechtfertigt auch dann keine Absetzung
für außergewöhnliche Abnutzung, wenn der Mangel (hier: keine
Nutzung eines als Wohnung ausgestalteten Hobbyraums als selbständige
Wohnung) dem Käufer erst nachträglich bekannt wird (Anschluss an
,
BStBl II 1993, 702).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 5 Nr. 1 EFG 2002 S. 1159 EFG 2002 S. 1159 Nr. 18 WAAAB-09443
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 16.05.2002 - 11 K 679/02
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